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Gottesdienstzeiten

Dienstag:
09:00 Hl. Messe
Mittwoch:
08:30 - WoGoDi - St. Marien
18:30 Rosenkranzgebet
19:00 Hl. Messe
Donnerstag:
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Freitag:
09:00 Hl. Messe
Samstag:
17:00 Hl. Messe
Sonntag:
08:00 Hl. Messe - St. Marien
10:30 Hl. Messe

 

 

Öffnungszeiten

Pfarrbüro St. Marien:
Das Pfarrbüro St. Marien bleibt weiterhin geschlossen. Frau Kösters ist zu der Zeit im Pfarrbüro St. Michael erreichbar

 

Pfarrbüro St. Michael - Maria Kösters      
Di, Mi, Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Do: 14:30 - 18.30 Uhr
Tel.: 04961/668770
eMail: m.koesters(at)bistum-os.de

 

Friedhof St. Michael - Willi Tammen
Tel.:
04961/6687725

Kolumbariumskirche und Friedhof St. Marien - Maria Kleinhaus
Tel.:
04961/6687713

 

 

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Zur Entstehung des Institutionellen Schutzkonzepts der Pfarrei St. Michael zu Papenburg

Anfang 2019 startete im Bistum Osnabrück die Arbeit an einem erweiterten diözesanen Schutzprozess, der den Umgang mit sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch regelt. Kern des Konzepts sind fünf Handlungsfelder: die Prävention, die Intervention, die Hilfe für Betroffene, der Umgang mit Beschuldigten/die Sanktionierung von Tätern sowie die Bearbeitung systemischer Grundsatzfragen.

Im Rahmen des Handlungsfelds „Prävention“ sind alle Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen im Bistum Osnabrück damit beauftragt, ein einrichtungsbezogenes Institutionelles Schutzkonzept zu erstellen. Dahinter steht die Überzeugung, dass jeder kirchliche Mitarbeiter ein gutes Augenmaß braucht im Umgang mit ihm anvertrauten Menschen. Das können Kinder in der Kindertagesstätte oder der Schule sein, Jugendliche in der Firmkatechese der Kirchengemeinde, Menschen in einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder Erwachsene im Krankenhaus oder dem Pflegeheim.

 

Ein Arbeitskreis mit Mitgliedern des Pfarrgemeinderats, des Kirchenvorstands, der Gemeindereferentin Anke Hildebrandt und Pfarrer Heiner Lohe hat sich am 21. Februar 2019 konstituiert, um das ISK für die Gemeinde St. Michael Papenburg zu erstellen.

Zunächst wurde eine Risikoanalyse auf Grundlage eines Fragebogens

(s. Anlage) erstellt, der von den Gruppen der Gemeinde beantwortet wurde.

Die Risikoanalyse ergab folgendes:

  1. Verantwortliche Leitung und Gruppenleiterrunden unserer Freizeiten auf Ameland sowie der Messdienerfreizeiten sind sensibilisiert und absolvieren regelmäßige Schulungen.
  2. Für Gruppen, die sich nur in überschaubarem Zeitrahmen (Gruppenstunden, Tagesveranstaltungen) treffen, hat die Thematik eine andere Bedeutung als in Freizeiten mit Übernachtungen.
  3. In unserer Gemeinde wird schon vieles umgesetzt, was im bischöflichen Gesetz an Regelungen und Vorgaben vorgesehen ist.
  4. Es gibt durchaus noch Anfragen, die bauliche Maßnahmen betreffen.

 Der Arbeitskreis hat daraufhin folgendes Schutzkonzept entwickelt:

Institutionelles Schutzkonzept

Wir wollen Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen einen sicheren Ort bieten, in dem deren Würde und Wohl geachtet und geschützt werden. Dazu gehört insbesondere der Schutz vor sexualisierter Gewalt. Die entsprechenden Vereinbarungen in der Pfarrei sind im Institutionellen Schutzkonzept festgeschrieben. Das hier vorliegende Konzept basiert auf den gesetzlichen Vorschriften, sowie der erstellten Risikoanalyse. Die hier gemachten Vorgaben sollen keine Vorverurteilung darstellen oder potentielle Ehrenamtliche abschrecken. Obwohl wir uns bewusst sind, dass dies in Einzelfällen so empfunden werden könnte. Die in der Pfarrei bestehenden Kindertagesstätten St. Michael, St. Raphael und St. Marien entwickeln im Rahmen ihrer Strukturen eigene Schutzkonzepte. Alle Seiten arbeiten dabei eng zusammen.

 

  1. Das Schutzkonzept wird in Einstellungsgesprächen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie im Rahmen von Klärungsgesprächen mit (potentiell) ehrenamtlich Tätigen vorgestellt und im angemessenen Umfang thematisiert.
  2. Wir tragen Verantwortung dafür, dass nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie ehrenamtlich Tätige in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen tätig werden, die neben der erforderlichen fachlichen auch über die persönliche Eignung verfügen. Daher lassen wir uns jeweils entsprechend den gesetzlichen Regelungen ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen und die Selbstverpflichtungserklärung des Bistums unterzeichnen.
  3. Die bestehende Selbstverpflichtungserklärung des Bistums stellt gleichzeitig die Basis für den Verhaltenscodex in unserer Pfarrei dar. Dieser kann auf einzelne Angebote hin konkreter gefasst werden. Diese Ergänzungen werden dann nach Beschluss durch PGR und KV ebenfalls Bestandteil des Schutzkonzepts.
  4. Es werden Verantwortliche für das Thema „Prävention“ benannt und im Schutzkonzept aufgelistet. Diese sind Beratungs-und Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche, erwachsene Schutzbefohlene, Eltern, bzw. Erziehungsberechtigte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie bilden gemeinsam mit dem für das Thema zuständigen Hauptamtlichen das Präventionsteam der Pfarrei.
  5. Der Kirchenvorstand überprüft die im Rahmen der Risikoanalyse benannten Hinweise auf räumliche Problembereiche und sorgt für die entsprechenden Maßnahmen.
  6. Das Schutzkonzept wird spätestens alle 2 Jahre unter Federführung des Präventionsteams überprüft. Notwendige Anpassungen müssen durch PGR und KV beschlossen werden.
  7. Das Schutzkonzept wird in der Pfarrei veröffentlicht. Für die Zukunft wird es eine wichtige Aufgabe sein, das Schutzkonzept im Gemeindeleben zu verinnerlichen. Dies soll durch regelmäßige Schulungsangebote und Berichte des Präventionsteams geschehen. Weitere diesbezügliche Ideen und Aktivitäten müssen entwickelt werden.

Verhaltenskodex (Selbstverpflichtungserklärung)

Ich engagiere mich für einen sicheren und verlässlichen Rahmen im Umgang mit den mir anvertrauten Personen. Ich richte meine Arbeit im Sinne einer Selbstverpflichtung an den nachfolgenden Punkten aus:

  1. Ich achte und respektiere die Persönlichkeit und Würde meiner Mitmenschen. Meine Arbeit ist von Wertschätzung und Vertrauen gegenüber den in meiner Obhut gegebenen Personen geprägt.
  2. Ich schütze nach Kräften die mir anvertrauten Personen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt.
  3. Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen von anderen respektiere ich. Dies bezieht sich insbesondere auch auf die Intimsphäre der mir anvertrauten Personen.
  4. Ich beziehe gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung.
  5. Ich bin mir meiner Vorbildfunktion gegenüber den mir anvertrauten Personen bewusst. Mein Leitungshandeln ist nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus.
  6. Ich bin mir bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen arbeits-,disziplinar- und strafrechtliche Folgen hat.
  7. Ich weiß, wo ich mich beraten lassen kann oder bei Bedarf Hilfe zur Klärung und Unterstützung bekomme und nehme sie in Anspruch.

Das bedeutet u.a.:

  • Interaktion, Kommunikation-Einzelgespräche zwischen Betreuungs-/Bezugspersonen und anvertrauten Personen müssen in dafür geeigneten Räumlichkeiten stattfinden.
  • Bei körperlichen Kontakten/Berührungen jeglicher Art ist stete Achtsamkeit und Zurückhaltung geboten. Kontakte müssen altersgerecht und angemessen sein und setzen die freie und erklärte Zustimmung durch die jeweils anvertraute Person voraus. Der Wille der anvertrauten Person ist ausnahmslos zu respektieren.

 Bei Veranstaltungen, Ausflüge, Freizeiten

  • Die Verhaltensregeln werden allen Kindern und Jugendlichen, die an einer Fahrt oder regelmäßig an einem Angebot teilnehmen, und deren Erziehungsberechtigten in altersgerechter Form bekannt gemacht.
  • Anvertraute Personen sind insbesondere auch bei mehrtägigen Veranstaltungen von einer ausreichenden Anzahl von Betreuungs-/Bezugspersonen beiderlei Geschlechts zu begleiten.
  • Bei Veranstaltungen mit Übernachtungen sind anvertrauten Personen und Betreuungs-/Bezugspersonen Schlafmöglichkeiten in getrennten Räumen zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten sind vor Beginn der Maßnahme zu kommunizieren.
  • Sanitär-und vergleichbare Räumlichkeiten sind nicht von anvertrauten Personen und Betreuungs-/Bezugspersonen gemeinsam und/oder zeitgleich zu nutzen. Insbesondere ein gemeinsames Duschen von anvertrauten Personen und Betreuungs-/Bezugspersonen ist zu unterbinden. Als Ausnahme müssen bei der Übernahme von Aufsichtspflichten mindestens zwei Betreuungspersonen anwesend sein.
  • Es wird respektiert, wenn jemand nicht fotografiert werden möchte.
  • Bei nicht öffentlichen Veranstaltungen dürfen Fotos von Kindern/Jugendlichen nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten veröffentlicht werden. Portraits bedürfen auch bei öffentlichen Veranstaltungen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
  • Das Beobachten, Fotografieren oder Filmen von Personen während des Duschens, beim An-und Auskleiden, im unbekleideten Zustand oder in anderen Situationen, in denen ein berechtigtes Interesse der betroffenen Person verletzt werden könnte, ist nicht erlaubt.
  • Jugendschutz-und Betäubungsmittelgesetz werden eingehalten. Mitglieder der Leitungsteams bei Angeboten für Kinder und Jugendliche konsumieren Tabak und Alkohol nicht in deren Gegenwart. Es wird empfohlen, während der Angebote ganz auf den Konsum von Alkohol zu verzichten. Gestaltung pädagogischer Programme, Verwendung von Arbeitsmaterialien
  • Bei der Gestaltung pädagogischer Programme und der Durchführung einzelner Aktionen ist jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder freiheitsentziehender Maßnahmen zu unterlassen, auch ungeachtet vermeintlicher Einwilligungen anvertrauter Personen. Die Durchführung von/Aufforderung zu sogenannten Mutproben ist unzulässig.
  • Die Auswahl und der Einsatz insbesondere von Filmen, Computersoftware, Spielen und sonstigen Arbeitsmaterialien haben altersadäquat zu erfolgen.
  • Die Nutzung von Medien (Handy, Kamera, Internet, Foren) ist ausschließlich in den Grenzen der gesetzlichen Regelungen zulässig. (Datenschutzgesetz) Jede Form von Diskriminierung ist unzulässig.

AnsprechpartnerInnen

AnsprechpartnerInnen für das Thema „Prävention“ sind die Mitglieder des Präventionsausschusses:

Frau Agnes Tschakert

Frau Angelika Heyen

Frau Inge Gronowski

Herr Jürgen Kösters

Herr Thomas Mählmann

 

als Hauptamtliche:

Pfarrer Heiner LoheGemeindereferentin Anke Hildebrandt
Umländerwiek rechts 1                                Birkenallee 3
26871 Papenburg26871 Papenburg
Tel.: 04961 / 6687711Tel.: 04961 / 9944027

 

Papenburg im Februar 2020

 

Vorsitzende Pfarrgemeinderat                         Vorsitzender Kirchenvorstand

 

Empfohlene Internetseiten:

www.bistum-osnabrueck.de/praevention-missbrauch

www.praevention-kirche.de

www.kein-raum-fuer-missbrauch.de

www.hilfeportal-missbrauch.de

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800-2255530 (anonym und kostenlos)

Psychologische Beratungsstelle in Papenburg: www.pbz-papenburg.de

Caritas Beratungsstelle Papenburg, Kirchstr. 16: www.caritas-os.de/bst-papenburg

Kinderschutzbund Papenburg, An der Marktkirche 6, Telefon: 0 49 61 - 8 39 23 50